Urlaubsabgeltung erhöht das Elterngeld nicht
Eine Urlaubsabgeltung kann zwar steuerpflichtiger Arbeitslohn sein, erhöht das Elterngeld aber dennoch nicht. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat bestätigt, dass für die Elterngeldberechnung allein die lohnsteuerliche Einordnung als sonstiger Bezug maßgeblich ist. Für die Entgeltabrechnung bringt die Entscheidung zusätzliche Rechtssicherheit.
Steuerliche Einordnung entscheidet über das Elterngeld
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 21.10.2025, Az.: L 11 EG 1724/25, klargestellt: Eine Urlaubsabgeltung bleibt bei der Berechnung des Elterngelds unberücksichtigt, wenn sie im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstiger Bezug behandelt wird. Ausschlaggebend ist damit nicht, ob die Zahlung während des Bemessungszeitraums zufließt oder ihren Ursprung im Arbeitsverhältnis hat. Maßgeblich ist ausschließlich ihre lohnsteuerliche Einordnung.
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