Mehr netto trotz Pfändung ab 01.07.2026
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Zum 01.07.2026 stiegen die Pfändungsfreigrenzen erneut. Arbeitgeber und Lohnbüros müssen die neuen Werte bei bestehenden und neuen Lohnpfändungen berücksichtigen. Fehler können zu Haftungsrisiken führen. Worauf in der Entgeltabrechnung jetzt besonders zu achten ist.
Jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen
Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO werden jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst. Mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 gelten seit dem 01.07.2026 höhere unpfändbare Beträge. Dadurch verbleibt Arbeitnehmern mit einer Lohnpfändung künftig ein größerer Teil ihres Nettoeinkommens.
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