Ratgeber
/ 30. Juli 2026

Direktversicherung auch für Ehegatten oder einge­tragenen Lebenspartner eines Arbeitgebers

Die betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung kann auch für mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner steuerlich attraktiv sein. Entscheidend ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis dem Fremdvergleich standhält. Für Lohnbuchhalter ergeben sich daraus wichtige Prüf- und Dokumentationspflichten.

Viele kleinere Betriebe beschäftigen den Ehe- oder Lebenspartner im Unternehmen. Häufig soll die Mitarbeit zugleich für die Altersversorgung genutzt werden – etwa über eine Direktversicherung. Gerade hier lohnt sich für Lohnbuchhalter ein genauer Blick: Die Finanzverwaltung prüft solche Gestaltungen regelmäßig besonders streng.

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