Die umsatzsteuerliche Behandlung der wichtigsten Sachbezüge an Arbeitnehmer –Teil 6
Will der Arbeitgeber Nachforderungen vermeiden, muss er im Grunde jeden lohnsteuerlichen Sachverhalt auch auf seine umsatzsteuerlichen Folgen hin prüfen. Eine weitere Auswahl solcher Sachverhalte haben wir in diesem Beitrag zusammengestellt.
Betriebsveranstaltungen
Unter Betriebsveranstaltung versteht man eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (z.B. Betriebsausflug, Sommerfest, Weihnachtsfeier). Können alle Betriebsangehörigen daran teilnehmen, bleiben die Kosten bis 110 € pro Arbeitnehmer für höchstens zwei Veranstaltungen im Jahr lohnsteuerfrei. Hierbei handelt es sich um einen Freibetrag, d.h. nur die übersteigenden Kosten führen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Bei der Umsatzsteuer gilt Folgendes:
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