Ratgeber
/ 30. Juli 2026

Betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern: Die Direktversicherung

Im dritten Teil unserer Beitragsserie stellen wir Ihnen die Direktversicherung als erste Vertreterin der externen Durchführungswege vor. Ihre steuerliche Behandlung hängt vom Zeitpunkt der Versorgungszusage ab.

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer die Beiträge direkt an die Versicherung zahlt. Dem Arbeitnehmer steht als versicherte Person (im Gegensatz zur Unterstützungskasse) ein eigener Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistungen zu. Deshalb führen bereits die Beitragszahlungen bei ihm zu Arbeitslohn. Von einem externen Durchführungsweg spricht man deshalb, weil der Arbeitgeber für die Erfüllung der Versorgungszusage ein Versicherungsunternehmen einschaltet.

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