Hintergrund
/ 29. Juni 2026

Betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern: Die Unterstützungskasse

Im zweiten Teil unserer Beitragsreihe stellen wir Ihnen die Unterstützungskasse als Vertreterin der internen Durchführungswege vor. Ihre Vorteile machen sie besonders für einen bestimmten Personenkreis interessant.

Was ist eine Unterstützungskasse?

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die meistens in Form eines eingetragenen Vereins, gelegentlich auch als GmbH betrieben wird. Der Arbeitgeber leistet dabei Beiträge an die Unterstützungskasse, welche die Versorgungsleistungen später an den Arbeitnehmer auszahlt. Dabei gibt es die Besonderheit, dass die Unterstützungskasse dem Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen einräumt. Diesen hat er nur gegen den Arbeitgeber, weshalb die Unterstützungskasse – neben der Direktzusage – als interner Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung bezeichnet wird. Nachdem eine Unterstützungskasse nicht als Versicherung gilt, unterliegt sie nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Demensprechend gibt es auch keine strengen Anlagevorschriften, sodass die Unterstützungskasse weitgehend frei in der Wahl ihrer Geldanlage ist.

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