BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement: Ein praxisnaher Leitfaden
Das „BEM“ ist Pflicht für Arbeitgeber und beschreibt, wie länger ausgefallenen Mitarbeitern die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert werden soll. Dafür stehen auch gezielte geldliche Förderungen für Firmen bereit.
Die gesetzliche Vorschrift: Ist ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Unabhängig von der Betriebsgröße hat der Arbeitgeber dem betreffenden Beschäftigten ein Gesprächsangebot zu unterbreiten und das „BEM“ anzubieten. Der Arbeitnehmer selbst darf dann frei entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder darauf verzichtet.
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