Stromladekosten – das sind die neuen Regeln – Teil 1
Nicht nur die Anschaffung von Elektrofahrzeugen wird durch steuerliche Maßnahmen gefördert, sondern auch das Aufladen. Die Finanzverwaltung hat sich deshalb in einem BMF-Schreiben ausführlich zum Thema Ladestrom geäußert. Im ersten Teil unserer Beitragsserie geht es um die Ladevorrichtung.
Das BMF-Schreiben vom 11.11.2025 (Az.: IV C 5 – S 2334/00087/014/013) ersetzt das alte BMF-Schreiben vom 29.09.2020 (BStBl. I S. 972) und gilt in allen offenen Fällen. Bei BMF-Schreiben handelt es sich um Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen, an die zwar die Finanzverwaltung, nicht jedoch Steuerpflichtige und Gerichte gebunden sind.
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