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/ 30. Januar 2026

Künstlersozialversicherung 2026: Weniger Abgabe, höhere Freigrenze

Die Künstlersozialabgabe sinkt – und die Bagatellgrenze steigt. Für viele Unternehmen bringt das Jahr 2026 gleich zwei nennenswerte Entlastungen bei der Abgabe für künstlerische oder publizistische Leistungen. Gleichzeitig bleiben die Prüf- und Meldepflichten bestehen.

Aktuell, relevant – und oft übersehen

Viele Unternehmen beauftragen gelegentlich selbstständige Kreative: Grafiker für das neue Logo, Texter für eine Kampagne oder einen Fotografen für die Unternehmenswebsite. Was viele dabei nicht bedenken: Solche Leistungen können unter die Künstlersozialabgabe (KSA) fallen – und damit zusätzliche Pflichten auslösen. Die KSA ist eine Pflichtabgabe für Unternehmen, die bestimmte künstlerische oder publizistische Leistungen einkaufen. Sie dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung (KSV), welche selbstständigen Kreativen Zugang zu gesetzlichen Sozialversicherungen ermöglicht.

Abgabesatz sinkt leicht auf 4,9 %

Zum 01.01.2026 trat eine moderate Entlastung in Kraft: Der Abgabesatz sinkt von 5,0 % auf 4,9 %. Bemessungsgrundlage bleiben sämtliche im Kalenderjahr gezahlten Entgelte an selbstständige Künstler und Publizisten – inklusive Nebenkosten und Auslagen.

Bagatellgrenze steigt auf 1.000 € jährlich

Die zweite Neuerung bringt vor allem kleineren Auftraggebern Erleichterung: Die sog. Bagatellgrenze wird auf 1.000 € pro Jahr angehoben (vorher: 700 €). Das bedeutet: Wer nur gelegentlich Leistungen von selbstständigen Kreativen einkauft und im Jahr unter dieser Schwelle bleibt, muss keine Künstlersozialabgabe leisten. Wichtig: Für typische Verwerterbranchen wie Werbeagenturen oder Verlage gilt diese Grenze weiterhin nicht.

Meldepflicht bleibt – Frist: 31.03.2027

Trotz Entlastungen bleiben Unternehmen zur Selbstmeldung und jährlichen Abgabeerklärung verpflichtet. Die im Jahr 2026 gezahlten Entgelte sind bis zum 31.03.2027 an die Künstlersozialkasse (KSK) zu melden. Auch monatliche Vorauszahlungen und regelmäßige Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung bleiben Teil der Systematik.

Joachim Welper