Minijobs auch mal individuell versteuern statt pauschal
Seit vielen Jahren erfreuen sich die „Minijobs“ großer Beliebtheit – steuerlich gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, wie man diese Aushilfslöhne versteuern kann.
Das Lohnsteuerrecht (§ 40a EStG) unterscheidet zwei Arten von Aushilfstätigkeit: Während bei einer geringfügigen Beschäftigung der Verdienst im Vordergrund…
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