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/ 27. November 2025

Lohnsteueranmeldung 2026: Neue Pflichtangaben, neue Felder

Ab 2026 ändert sich die Lohnsteueranmeldung erneut. Das neue BMF-Muster bringt zusätzliche Felder und technische Anforderungen – insbesondere für Arbeitgeber mit Vermögensbeteiligungsmodellen. Hier lesen Sie, was sich ändert und worauf Sie achten sollten.

Neues Formularmuster ab Januar 2026 verbindlich

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das neue Muster der Lohnsteueranmeldung für 2026 veröffentlicht. Es gilt verbindlich für alle Anmeldungen ab Januar 2026 – egal, ob monatlich, vierteljährlich oder jährlich gemeldet wird.

Diese drei Punkte sollten Sie kennen

  1. Neues Freitextfeld zur Kennzahl 23:
    Für die Lohnsteueranmeldung per Elster wird zur Kennzahl 23 ein zusätzliches Freitextfeld eingeführt. Unternehmen können damit individuelle Angaben ergänzen – z. B. zur Aufschlüsselung bestimmter Sonderzahlungen. Dies erfolgt durch eine „1“ bei der Kennziffer und eine freie Anlage mit Erläuterungen.
  2. Neue Kennzahl 21 bei Vermögensbeteiligungen:
    Arbeitgeber, die Vermögensbeteiligungen im Rahmen des § 19a EStG gewähren und sich für die aufgeschobene Besteuerung entscheiden, müssen dies künftig über die neue Kennzahl 21 in der Lohnsteueranmeldung erklären – und übernehmen damit eine unwiderrufliche Haftung für die Lohnsteuer. Das betrifft insbesondere Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, z. B. Start-ups.
  3. Pflicht zur Aufschlüsselung nach Kalenderjahren:
    Ab 2026 muss die Lohnsteuer in der Anmeldung genau dem Kalenderjahr zugeordnet werden, für das sie entsteht – z.B. bei Nachzahlungen für das Vorjahr oder Vorauszahlungen für das Folgejahr, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (getrennte Aufzeichnung der Lohnsteuer nach Kalenderjahren). Damit will die Finanzverwaltung sicherstellen, dass die Steuer dem richtigen Jahr zugeordnet wird, auch wenn der Lohn später oder früher gezahlt wird.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für die Praxis heißt das: Lohnbuchhaltungen müssen technisch vorbereitet sein, um die neuen Felder korrekt zu befüllen. Bei Vermögensbeteiligungen ist zusätzlich die rechtssichere Dokumentation der Haftungserklärung erforderlich. Auch Steuerberater und externe Lohnbüros sollten frühzeitig informiert werden.

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